Während der NS-Zeit wird eines der größten Zwangsarbeits-Systeme der Geschichte errichtet. Zwischen 1939 und 1945 müssen ca. 26 Millionen Menschen im Deutschen Reich und in den besetzten Gebieten Zwangsarbeit leisten. Neben Kriegsgefangenen und KZ-Häftlingen bilden die größte Gruppe von rund 8,4 Millionen ins Reich verschleppte Zivilarbeiterinnen.
vor allem politische Gegnerinnen betroffen. Sie werden willkürlich inhaftiert, in Lagern untergebracht und zur Arbeit gezwungen. Bis 1939 wird dieses System nach und nach auf Menschen ausgeweitet, die nicht dem nationalsozialistischen, rassistischen Bild der "Volksgemeinschaft" entsprechen (siehe Nürnberger Rassegesetze, 1935). Dazu gehören Jüdinnen (siehe Jüdinnen im NS, 1933), Sinti und Roma (siehe Sinti und Roma im NS, 1936), Schwarze Menschen (siehe Schwarze Menschen im NS, 1936), Obdachlose, Homosexuelle, Sexarbeiterinnen, Drogenabhängige, Menschen mit psychischen Schwierigkeiten und Menschen mit Behinderungen. Zunächst erfüllt Zwangsarbeit vor allem eine bestrafende und "erzieherische" Funktion und hat volkswirtschaftlich eine geringe Bedeutung. Dies ändert sich mit dem deutschen Überfall auf Polen und dem Beginn des Zweiten Weltkrieges.
Immer mehr Männer werden eingezogen und gleichzeitig die Rüstungsproduktion angekurbelt. Da im nationalsozialistischen Weltbild "arische" Frauen vor allem ihre Mutterfunktion wahrnehmen und nicht arbeiten sollen, entsteht schnell ein massiver Arbeitskräftemangel. Anfangs können noch Arbeiterinnen aus verbündeten Ländern wie Bulgarien, Kroatien, Dänemark und Ungarn dazu motiviert werden selbstständig und aus wirtschaftlichen Gründen einzureisen. Viele von ihnen verlassen Deutschland jedoch aufgrund der harten Arbeits- und Lebensbedingungen schnell wieder. Als Reaktion werden freiwillige Arbeitskräfte aus den besetzten Gebieten in Polen, der damaligen Tschechoslowakei, Belgien, Niederlande, Frankreich, Italien und der UdSSR angeworben. Da das nur bedingt gelingt, werden einerseits Kriegsgefangene trotz Verstoßes gegen die Genfer Flüchtlingskonvention nach Deutschland deportiert und müssen Schwerstarbeiten vor allem im Bergbau und in der Rüstungsindustrie verrichten. Andererseits werden die lokalen Behörden in den besetzten Gebieten durch Verordnungen gezwungen eine bestimmte Anzahl an Menschen zwangszurekrutieren. In vielen Fällen werden Menschen auch einfach verschleppt, darunter teilweise Kinder.
Zwangsarbeiterinnen kommen aus 20 Ländern, darunter der Sowjetunion und Polen. Die Arbeit erfolgt in der Industrie, in mittelständischen Unternehmen, der Landwirtschaft, in Privathaushalten, der Verwaltung, in Kirchen und Handwerksbetrieben. Es gibt so gut wie keinen Bereich der deutschen Wirtschaft und Gesellschaft, der nicht vom Einsatz der zivilen Zwangsarbeit profitiert. Die Unterbringung erfolgt vorwiegend in extra dafür angelegten Lagern. Die Bezahlung, Tätigkeit und der gesamte Arbeitsalltag orientieren sich an den nationalsozialistischen hierarchischen und "rassen"-ideologischen Kriterien. Die Löhne, Verpflegung und generellen Rechte der nord- und westeuropäischen Arbeiterinnen sind wesentlich schlechter als für "arische" Arbeiterinnen, aber weitaus besser als für sowjetische und polnische Arbeiterinnen. Für sie verabschiedet die nationalsozialistische Führung ein Sonderrecht, die sogenannten "Polen- und Ostarbeiter"-Erlasse. In Folge müssen sie auf ihrer Kleidung die Aufnäher "Ost" oder "P" tragen, erhalten nicht genügend Nahrung, sind häufig der Misshandlung durch deutsche Vorarbeiter ausgesetzt und dürfen sich nicht in öffentlichen Räumen bewegen. Der Umgang mit Deutschen ist generell verboten und intime Beziehungen zu deutschen Frauen stehen unter Todesstrafe. Schwangere Frauen müssen bis kurz vor und gleich nach der Geburt arbeiten. Oft werden ihnen die Kinder weggenommen und in sogenannten "Ausländerkinderpflegestätten" untergebracht. Viele sterben an Hunger oder Krankheiten. Als Reaktion darauf kommt es zu vielfältigem widerständigem Verhalten, das von der Weigerung den Aufnäher zu tragen, "Arbeitsbummelei", Vortäuschung von Krankheiten, bis hin zu Flucht und Sabotage reicht (siehe Widerstand im NS, 1937).
Nach Kriegsende kehren die meisten Zwangsarbeiterinnen entweder freiwillig in ihre Länder zurück oder werden zwangsumgesiedelt. Zu Hause stoßen sie oft auf Gleichgültigkeit oder Vorbehalte, da ihnen unterstellt wird für den Feind gearbeitet zu haben. Das Schicksal vieler sowjetischer ziviler Zwangsarbeiterinnen und Kriegsgefangener ist besonders tragisch. Unter dem Vorwurf der sogenannten "Feindkollaboration" werden sie nach ihrer Rückkehr festgenommen und müssen viele weitere Jahre Zwangsarbeit leisten, nunmehr in sowjetischen Lagern.
Zwangsarbeit war während des Nationalsozialismus ein allgegenwärtiges und öffentlich begangenes Unrecht, von dem viele profitiert haben. Ohne den erzwungenen Arbeitseinsatz von Millionen von Menschen wäre die Weiterführung des Krieges für das Deutsche Reich spätestens ab 1942 nicht mehr möglich gewesen. Und nur so konnte die deutsche Bevölkerung auch während des Krieges auf einem vergleichsweise hohen Standard leben. Jahrzehntelang verweigerten Staat und Wirtschaft eine Entschädigung für ehemalige Zwangsarbeitinnen. Erst in den 1980er Jahren beginnt sich die deutsche Öffentlichkeit, ausgelöst vor allem durch von Überlebenden eingeleitete Entschädigungsprozesse, mit dem Thema zu beschäftigen. Individuelle Entschädigungszahlungen erfolgen ab dem Jahr 2000, wobei viele Überlebende bereits verstorben sind. Ehemalige sowjetische und italienische Kriegsgefangene wurden bis heute nicht entschädigt. (Stand: 2014)